Die katholische Kirchengemeinde St. Konrad wird durch ihren Kirchengemeinderat vertreten. Der Kirchengemeinderat ist gemäß der Kirchengemeindeordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart die Vertretung der Kirchengemeinde (§ 17). Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde, dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde und „trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde“ (§ 18).
Gib Deine Stimme ab, weil…
- es Dein Recht und Dein Privileg ist zu wählen
- Du damit dem Grundverständnis der Demokratie folgst
- Entscheidungen des Kirchengemeinderates noch bewusster für alle vor Ort gefällt werden
- wenn Du nicht wählst, Deine Stimme verloren geht und andere für Dich entscheiden
- Du durch Deine Stimme die Entscheidungen verantwortlich mitträgst
– Du unserem Gremium durch Deine Stimme den Rücken stärkst
Die Wahl der Kirchengemeinderäte findet in der Diözese Rottenburg-Stuttgart für alle Gemeinden als Briefwahl statt. Die Wahlbriefumschläge gehen zusammen mit der Wahlbenachrichtigung rechtzeitig vorher an alle Wahlberechtigten.
Die Wahlbriefe mit Wahlschein und Stimmzettel müssen rechtzeitig vor dem 30. März 2025 per Postversand oder durch Briefeinwurf in den Pfarrbüros abgegeben werden.
Auch wenn die Wahl eine allgemeine Briefwahl ist, können die Wahlberechtigten ihre Stimme am 30. März auch persönlich abgeben. Der Wahlort und die Öffnungszeit des Wahllokals stehen auf den Wahlbenachrichtigungen.
Die endgültigen Wahlvorschläge der KGR-/Pastoralwahl (italienische Gemeinde) von St. Konrad Plochingen:
Was ist der KGR?
Der Kirchengemeinderat (kurz: KGR) ist das Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Er gibt der Kirchengemeinde vor Ort ein Gesicht. Der KGR vertritt alle Katholikinnen und Katholiken einer Kirchengemeinde. Das Gremium entscheidet u. a. über die inhaltlichen Schwerpunkte und die Finanzen einer Kirchengemeinde. Je nach Größe der Kirchengemeinde ist der Kirchengemeinderat unterschiedlich groß.
Was macht der KGR?
Der Kirchengemeinderat hat mehrere Funktionen innerhalb einer Kirchengemeinde:
Welche inhaltlichen Schwerpunkte setzen wir als Gemeinde?
Welche Zielgruppen und welche Themen nehmen wir verstärkt in den Fokus?
Welches Verständnis von Kirche-Sein, Gemeinde oder Spiritualität trägt unser Gemeindeleben?
Wie leben wir synodale und partizipative Kirche vor Ort?
Der Kirchengemeinderat unterstützt außerdem die Arbeit der verschiedenen Gruppierungen der Kirchengemeinde, hat deren Anliegen auch bei Entscheidungen im Sinn und fördert die Entstehung von neuen Projekten und Gruppierungen. Dazu lädt er gegebenenfalls entsprechende Personen als Gäste zu den Sitzungen des Gremiums ein, um deren Bedürfnisse und Anliegen zu hören und im Blick zu behalten.
Der Kirchengemeinderat behält die Finanzen der Kirchengemeinde im Blick und entscheidet über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Er trägt die Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Gelder. Dazu beschließt er den jährlichen Haushaltsplan der Kirchengemeinde.
Jeder KGR hat die Möglichkeit, Sachausschüsse einzurichten, die sich vertieft mit speziellen Themen beschäftigen. Das können z. B. sein: Bauausschuss, Jugendausschuss, Familienausschuss, Liturgieausschuss, Sozialausschuss etc. In den Sachausschüssen arbeiten interessierte Mitglieder aus dem Kirchengemeinderat gemeinsam mit weiteren sachkundigen Personen aus der Kirchengemeinde sowie Expert*innen an einem festgelegten Thema, um die Anliegen der zugehörigen Gruppierungen zu vernetzen, voranzubringen oder auszuführen.
Jeder Kirchengemeinderat entsendet Vertreter*innen für den Dekanatsrat. Diese vertreten die Anliegen ihrer Kirchengemeinde in den Beratungen des Dekanatsrates.
Es gibt auch Vertretungen in ökumenischen, interreligiösen, sozialen oder kommunalen Beratungsgremien vor Ort.
In den kommenden Jahren wird es vor allem darum gehen, die Kirchenentwicklung in den Blick zu nehmen. Im Rahmen des Projektes “Räume für eine Kirche der Zukunft” werden die Kirchengemeinderäte entscheiden müssen, welche Gebäude und Standorte erhalten und welche aufgegeben werden sollen. Die Kirchengemeinderäte werden dabei von Zukunftsausschüssen beraten, die zum Teil bereits gebildet wurden.
Was erwartet mich im KGR?
Der Kirchengemeinderat trifft sich in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen, um Themen zu beraten, Expertinnen und Experten anzuhören und konkrete Beschlüsse zu fassen. Viele Gremien nehmen sich einmal im Jahr Zeit, um sich im Rahmen eines Klausurtages länger und differenzierter mit den Aufgaben und Beratungen auseinanderzusetzen. Dies ist auch eine gute Gelegenheit, sich selbst als Gremium und die Arbeitsweise in den Blick zu nehmen. Nach der konstituierenden Sitzung im Frühjahr findet für alle Kirchengemeinderäte eine Schulung (Tag der Räte) statt, um sich gegenseitig kennenzulernen, aber auch, um inhaltliche Einblicke in die Themen der Diözese zu bekommen. Die Schulung unterstützt somit gerade die neuen Mitglieder für ihre zukünftige Arbeit.